Nutzen für Kfz-Handel

Reparaturkostenversicherung – Die Krankenversicherung für das Automobil

Gebrauchtwagengarantie Als Kfz-Händler können Sie im Kaufvertrag die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei einem gebrauchten Fahrzeug von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Dennoch sind Sie als Kfz-Händler in der Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer. Tritt ein Mangel binnen sechs Monaten nach der Übergabe des Gebrauchtfahrzeuges auf, so wird zulasten des Händlers vermutet, daß das Fahrzeug schon fehlerhaft war, als es übergeben wurde.

Mit einer Reparaturkostenversicherung (auch bekannt unter der Bezeichnung Gebrauchtwagengarantie) können Sie die Kosten für eventuell notwendige Reparaturen absichern. Schließen Sie für jeden Gebrauchtwagen, den Sie verkaufen, eine Reparaturkostenversicherung ab.

Bei Fragen rufen Sie bitte die Telefonnummer 06403 60999-23 an.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Bitte senden Sie die Unterlagen zur Antragstellung mit Unterschrift per Telefax an

Martens & Prahl Versicherungskontor Gießen GmbH
Kirchstraße 10 A
35415 Pohlheim

Telefax: 06403 60999-44 oder
Telefax: 06403 60999-60